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   LAG Hessen, 14.10.2013 - 17 Sa 1439/12   

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LAG Hessen, 14.10.2013 - 17 Sa 1439/12 (https://dejure.org/2013,51508)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.10.2013 - 17 Sa 1439/12 (https://dejure.org/2013,51508)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. Oktober 2013 - 17 Sa 1439/12 (https://dejure.org/2013,51508)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 313/07

    Teilzeitverlangen - freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des § 117

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2013 - 17 Sa 1439/12
    Die Freistellung von der Arbeit für eine bestimmte Dauer in einem Block oder in mehreren Blöcken unter entsprechender Reduzierung der monatlichen Vergütung stellt eine Arbeitszeitverringerung dar (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 8) .

    Zu welchem Zeitpunkt die mit Rechtskraft einer entsprechenden Entscheidung fingierte Abgabe der Annahmeerklärung wirkt, bestimmt sich nach materiellem Recht (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO; BAG 18. August 2008 - 9 AZR 517/08 - aaO) .

    Insoweit gelten dieselben Anforderungen (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2; BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) .

    Auch die Besonderheiten des Luftverkehrs entbinden die Beklagte nicht davon, die im Zeitpunkt der Ablehnung bestehenden Planungsunwägbarkeiten darzulegen (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) .

    Abstrakte Erwägungen zu etwaigen Mehrflugstunden und etwaigen Aufwendungen für die Ausbildung oder Umschulung von Copiloten lassen noch nicht auf unverhältnismäßige Kosten im Zusammenhang mit dem Teilzeitbegehren des Klägers schließen (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) .

    Hierbei wird nicht verkannt, dass zu der dem Arbeitgeber vorbehaltenen Organisation und Gestaltung des Betriebs auch die Entscheidung gehört, die Belegschaftsstärke festzulegen, mit der das Betriebsziel erreicht werden soll, damit auch die Entscheidung über die erforderliche Kapazität an Arbeitskräften und Arbeitszeit (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) .

    Dies wäre erforderlich gewesen (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) , da nur dann erkennbar ist, ob überhaupt und ggf. welche zusätzliche Beeinträchtigung der Urlaubsplanung mit dem Verteilungswunsch des Klägers einhergeht.

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08

    Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2013 - 17 Sa 1439/12
    Arbeitszeitreduzierung ist beim fliegenden Personal eines Luftverkehrsunternehmens aufgrund der Besonderheiten der Arbeitszeitgestaltung grundsätzlich auch nur durch Gewährung zusätzlicher freier Tage möglich, wobei als Annex zum Verringerungsanspruch nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG auch ein Neuverteilungsanspruch besteht, der Arbeitnehmer hierbei auch nicht auf das vertraglich vereinbarte Modell der Arbeitszeitgestaltung beschränkt ist (BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - AP TzBfG § 8 Nr. 28) und bereits aus diesem Grund eine Zusammenfassung des verringerten Arbeitszeitvolumens zu einem jährlichen Freizeitblock oder auch zu mehreren Freizeitblöcken prinzipiell jedenfalls möglich und zulässig ist.

    Das Arbeitsgericht hat ferner zu Recht darauf hingewiesen, dass es unschädlich ist, wenn der Antrag auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (BAG 18. August 2008 - 9 AZR 517/08 - aaO; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 19/10 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 53; jeweils mwN.; ständ. Rspr.) .

    Zu welchem Zeitpunkt die mit Rechtskraft einer entsprechenden Entscheidung fingierte Abgabe der Annahmeerklärung wirkt, bestimmt sich nach materiellem Recht (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO; BAG 18. August 2008 - 9 AZR 517/08 - aaO) .

  • LAG Köln, 10.10.2012 - 5 Sa 445/12

    Geänderte Verteilung der Arbeitszeit aufgrund Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2013 - 17 Sa 1439/12
    Sie vertritt unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des LAG Köln (Urteil vom 10. Oktober 2012, 5 Sa 445/12) die Auffassung, das Teilzeitbegehren berechtigterweise aufgrund vorgetragener Personalengpässe abgelehnt zu haben.

    Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 10. Oktober 2012, 5 Sa 445/12, (Bl. 124 f d.A.) verweist, ersetzt dies keinen ergänzenden Vortrag.

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2013 - 17 Sa 1439/12
    Insoweit gelten dieselben Anforderungen (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2; BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - aaO) .
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08

    Arbeitszeit - Verringerung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2013 - 17 Sa 1439/12
    17 IV. Dem Teilzeitbegehren stehen unter Berücksichtigung der vom Arbeitsgericht zutreffend dargestellten dreistufigen Prüfungsreihenfolge (hierzu BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - AP TzBfG § 8 Nr. 29 mwN.; ständ. Rspr.) keine betrieblichen Gründe entgegen.
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2013 - 17 Sa 1439/12
    Konsequenz eines zu kurzfristig gestellten Teilzeitverlangens ist daher nicht, dass der Arbeitnehmer hiermit insgesamt ausgeschlossen wäre, sondern dass es auf den frühestmöglichen Zeitpunkt gerichtet ist, eine entsprechende Verurteilung erfolgen kann und lediglich die Fiktionswirkung nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG nicht ausgelöst werden kann (BAG 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 11; Kammerurteile vom 18. März 2013 - 17 Sa 1363/12 - nv., juris; 10. Juni 2013 - 17 Sa 103/13 - nv.) .
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 19/10

    Altersteilzeit - Teilzeitmodell

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2013 - 17 Sa 1439/12
    Das Arbeitsgericht hat ferner zu Recht darauf hingewiesen, dass es unschädlich ist, wenn der Antrag auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (BAG 18. August 2008 - 9 AZR 517/08 - aaO; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 19/10 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 53; jeweils mwN.; ständ. Rspr.) .
  • LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1363/12

    Ablehnung des Teilzeitbegehrens eines Flugkapitäns - fehlende Darlegung der

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2013 - 17 Sa 1439/12
    Konsequenz eines zu kurzfristig gestellten Teilzeitverlangens ist daher nicht, dass der Arbeitnehmer hiermit insgesamt ausgeschlossen wäre, sondern dass es auf den frühestmöglichen Zeitpunkt gerichtet ist, eine entsprechende Verurteilung erfolgen kann und lediglich die Fiktionswirkung nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG nicht ausgelöst werden kann (BAG 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - AP TzBfG § 8 Nr. 11; Kammerurteile vom 18. März 2013 - 17 Sa 1363/12 - nv., juris; 10. Juni 2013 - 17 Sa 103/13 - nv.) .
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